Begleithund

P1020737 Bei der Begleithunde-Prüfung wird das Verhalten unsers vierbeinigen Hausgenossen  im alltäglichen Straßenverkehr und im Umgang mit anderen Tieren überprüft.
Das gutartige und freie Benehmen des Hundes im belebten Straßenverkehr mit Fußgängern, Radfahrern, Autos, sowie bei Begegnungen mit anderen Hunden zeigt, dass unsere Haus- genossen auch mit unserer normalen städtischen Umwelt
gut zurecht kommen.

Das Zulassungsalter beträgt 15 Monate. Im ersten Teil (Gehorsamsübungen) werden Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz, Ablegen in Verbindung mit Herankommen und Ablegen unter Ablenkung geprüft. Der weitaus anspruchsvollere zweite Teil (Verkehrsteil) umfasst verschie- dene Übungen, im örtlichen Verkehrsraum auch unter erschwerten Bedingungen, sowie das Verhalten gegenüber anderen Tieren.
Die Prüfung wird von einem SV zugelassenen Richter abgenommen. Bestanden ist sie, wenn im Teil 1 mindestens 70 % der möglichen Punkte erreicht, und im Teil2 die Übungen vom SV-Leistungsrichter als ausreichend erachtet wurden.

Ferner beinhaltet die Begleithunde-Prüfung einen theoretischen Teil. Hier werden die Hunde-führer auf Sachkunde geprüft.