2 G Regelung für das Vereinsgelände – mehr klicke hier

Liebe Hundefreunde,

auch wenn die aktuellen Corona-Regelungen sich gefühlt stündlich ändern, sind folgende Voraussetzungen für das Betreten der Hundesportanlage zu erfüllen.

Das Land NRW hat landesweit die Warnstufe 1 ausgerufen damit gilt auch bei uns die:

2G –Regelung

Bitte haltet vor Kursbeginn den Impf- bzw. Genesenen-Ausweis bereit.

Kinder/Jugendliche bis zu einem Alter von 15 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht Maskenpflicht.

Vielen Dank für euer Verständnis!

Der Vorstand